Formblatt 17

zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise bei unserem Unternehmen können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte nicht in Anspruch nehmen.
Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung bei unserem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch unser Unternehmen werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen.

In diesem Fall verfügt die Reisebüro Lesser GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an die Reisebüro Lesser GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von der Firma Reisebüro Lesser GmbH nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Die Firma Reisebüro Lesser GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R & V Versicherung AG abgeschlossen.

Die Reisenden können die R&V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65981 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-0 oder mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz der Reisebüro Lesser GmbH verweigert werden

Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Reisebüro Lesser GmbH, die trotz der Insolvenz der Reisebüro Lesser GmbH erfüllt werden können.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de